Die seit 1. Juli 2013 gültige EU-Bauproduktenverordnung oder BauPVO regelt die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten: Voraussetzungen sind eine Leistungserklärung und eine CE-Kennzeichnung.
Die Leistungserklärung dokumentiert wesentliche Produkteigenschaften und Merkmale für alle Bauprodukte, für die es in der EU bereits harmonisierte technische Spezifikationen gibt. Somit garantiert sie den Kundinnen und Kunden die Eigenschaften von Bauprodukten. Leistungserklärungen ersetzen seit 2013 die früher gebräuchlichen Konformitätserklärungen.
Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt die PORR Umwelttechnik als Herstellerin die Verantwortung für die erklärte Leistung und garantiert die Einhaltung aller geltenden Pflichten und Anforderungen im Rahmen der BauPVO.
Hier stehen Ihnen unsere Leistungserklärungen zum Download zur Verfügung.